:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Beruf in Industrie, Handel und Dienstleistung, Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für landesrechtlich geregelten Beruf

Wenn Sie im Ausland einen Abschluss in einem Beruf erworben haben, der in Bayern landesrechtlich geregelt ist, können Sie ihn anerkennen lassen. Die Anerkennung kann Ihnen bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.

Beschreibung

Das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BayBQFG) ermöglicht die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Berufen, die in Bayern nach den §§ 54, 66 und 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) landesrechtlich geregelt sind.

Bei den landesrechtlich geregelten Berufen, die von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt werden können, handelt es sich um nicht-reglementierte Berufe. Das bedeutet, Sie können auch ohne eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in diesen Berufen arbeiten. Bei der Anerkennung wird Ihre Berufsqualifikation mit den Inhalten der entsprechenden bayerischen Berufsausbildung verglichen. Nach dieser Gleichwertigkeitsprüfung erhalten Sie einen Bescheid über die volle oder teilweise Gleichwertigkeit. Dieser Bescheid hilft bayerischen Arbeitgebern, Ihre Qualifikation besser einzuordnen und kann Ihnen so bessere Chancen auf dem bayerischen Arbeitsmarkt verleihen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Personen, die eine ausländische Berufsqualifikation abgeschlossen haben und eine Beschäftigung im Freistaat Bayern ausüben wollen. Für das Anerkennungsverfahren sind Herkunftsland und Aufenthaltsstatus nicht relevant.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Berufsanerkennung übermitteln Sie die erforderlichen Unterlagen postalisch oder elektronisch an die für Sie zuständige IHK. Nach spätestens vier Wochen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Unterlagen, ggf. werden fehlende Unterlagen nachgefordert. Dem Schreiben liegt auch ein Gebührenbescheid mit den notwendigen Zahlungsinformationen bei.

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die Gebühren eingegangen sind, beginnt das Verfahren zur Gleichwertigkeitsfeststellung. Die IHK vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden bayerischen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder weitere Befähigungsnachweise (z. B. Weiterbildungen) ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK nach spätestens 3 Monaten einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Hinweise

Zuständigkeiten

Die Industrie- und Handelskammern sind nach Kammerreglungen bayernweit für bestimmte Berufe zuständig.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Lebenslauf (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der Erwerbstätigkeit)
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Namensänderung in Farbkopie)
    • Ausländischer Ausbildungs

Kosten

Je nach voraussichtlichem Aufwand zwischen 100 und 600 EUR.

Diese Kosten müssen Sie als Antragsteller selbst tragen. Zusätzlich können Ihnen persönlich weitere Kosten entstehen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die Kosten eine finanzielle Förderung erhalten.

Regionale Ergänzung - Antrag bei einem landesrechtlich geregelten Berufsabschluss nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG)

Online Verfahren

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Zuständiges Amt

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
+49 931 4194-0
+49 931 4194-100
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 16.02.2024

Infobereiche