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Bauen und Wohnen

Breitbandausbau in der Stadt Aub

Der Freistaat Bayernstrebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

Die Stadt Aub hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet, bestehend aus den Ortsteilen Burgerroth , Baldersheim und dem südlichen Teil des Stadtgebietes mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der neuen Breitbandrichtlinie (BbR) aufweisen. Dieses Gebiet ist in der beiliegenden Karte als vorläufiges Kumulationsgebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von den dortigen Unternehmern gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von mindestens 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Aub eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb des Kumulationsgebiets liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer. Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Aub den konkreten Bandbreitenbedarf (mindestens 50 Mbit/s Download und mindestens 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmer in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Stadt Aub sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten. Die Stadt Aub bittet daher alle betroffenen Unternehmer um Ihre Unterstützung. Füllen Sie den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 15.09.2013 an die Stadt Aub zurück. Der Fragebogen wird allen Firmen in dem Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann auch im unteren Navigationsbereich heruntergeladen werden.

Markterkundung - Ergebnisse

Die Stadt Aub hat vom 14.12.2013 bis 15.1.2014 eine Markterkundung durchgeführt. 

Ergebnis:
Die Stadt Aub hat ein Kumulationsgebiet definiert, bestehend aus den Ortsteilen Burgerroth, Baldersheim und Aub-Süd (siehe unten). Bei dem Erschließungsgebiet Aub handelt es sich um einen schwarzen Fleck der Grundversorgung nach Nr. 4.1.1 BbR. Die Markterkundung hat ergeben, dass für dieses Gebiet kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. 

Die Ergebnisse der Markterkundung der Stadt Aub können wie folgt dargestellt werden: 

Erschließungsgebiet: Erschließungsgebiet Aub (schwarzer Fleck)
Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf Onlineabfrage: keine
Eingegangene Ausbauerklärungen von Netzbetreibern auf individuelle Abfrage: keine

Anlage 1 (Dokumentation nach 4.1.3 BbR zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln, ungenügenden Investitionen und hohen Marktzutrittsschranken in "schwarzen Flecken")

Aub, 25.3.2014

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Aufgrund der im neuen Förderprogramm vom 10.7.2014 zusätzlich ermöglichten Flexibilität in der Gebietswahl wiederholt die Stadt Aub die Bekanntmachung. Die Bekanntmachung ist hiermit neu eröffnet . Teilnahmeanträge sind bis zum 13. Oktober 2014 einzureichen. 

Downloads:
Bekanntmachung FÖIII
Erschließungsgebiet Aub

Auswahlverfahren - Ergebnis

Auswahlentscheidung abgeschlossen
Das Auswahlverfahren/Bekanntmachung für einen Netzbetreiber für den Ausbau des NGA-Netzes für die Ortsteile Aub-Stadt, Baldersheim und Burgerroth der Stadt Aub endete am 12.12.2014 

Der Stadt Aub lagen innerhalb der Angebotsfrist zwei (2) Angebote vor. 

Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Aub in seiner Sitzung vom 12.01.2015 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser Gesellschaft einen Kooperationsvertrag abzuschließen. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 02.02.2015 mitgeteilt, dass gegen den Kooperationsvertrag keine Bedenken bestehen. 

Der rechtsverbindliche Zuschlag kann jedoch erst dann erteilt werden wenn auch die Förderzusage bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) vorliegt. 

Aub, den 12..02.2015 

Robert Melber
Erster Bürgermeister 

Downloads
Bekanntmachung der Stadt Aub bez. der vorgesehenen Auswahlentscheidung

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