:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Wehrdienstbeschädigung, Beantragung von Versorgungsleistungen

Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten, können Sie einen Ausgleichsanspruch haben. Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst können auf Antrag Versorgungsleistungen gewährt werden. 

Beschreibung

Wenn Sie als Soldatin oder Soldat eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist, können Sie Leistungen der Beschädigtenversorgung erhalten.

Während des Wehrdienstes wird abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher Ausgleich gezahlt.
Stirbt eine Soldatin oder ein Soldat an einer Wehrdienstbeschädigung, so können die Eltern ein Sterbegeld erhalten, wenn sie mit der Person zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und keine anrechenbaren Leistungen gewährt wurden.

Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst kann auf Antrag Versorgung gewährt werden. 

Die Versorgung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und beinhaltet, abhängig vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen: 

  • einkommensunabhängige Leistungen wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage und Kleiderverschleißpauschale sowie gegebenenfalls
  • einkommensabhängige Leistungen wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag und Berufsschadensausgleich. 

Versorgungsleistungen kommen gegebenenfalls auch für Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Halb- und Vollwaisen sowie für hinterbliebene Eltern in Betracht, sollte der Soldat oder die Soldatin an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung sterben. 

Neben den bereits genannten Leistungen haben Sie gegebenenfalls außerdem Anspruch auf:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt
  • orthopädische Versorgung
  • Fürsorgeleistung (Kriegsopferfürsorge) 
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

Diese Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. 

Ferner kann ein bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes erlittener Sachschaden an Kleidung oder üblicherweise mitzuführenden Gegenständen ersetzt werden.

Verursacht eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche, wird ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Wird Blindheit als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, wird ein monatlicher Betrag zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe für fremde Führung gezahlt.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Soldatin oder Soldat in Diensten der Bundeswehr sein oder gestanden haben.
  • Sie müssen eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist, das heißt:
    • Sie haben in Ihrer Funktion als Soldatin oder Soldat eine gesundheitliche Schädigung erlitten durch
      • eine Wehrdienstverrichtung,
      • einen während der Ausübung des Wehrdienstes eingetretenen Unfall oder 
      • die dem Wehrdienst eigentümlichen Verhältnisse.

Verfahrensablauf

  • Das Verfahren wird bei aktiven Soldatinnen und Soldaten in der Regel über ein sogenanntes Wehrdienstbeschädigungsblatt durch den Truppenarzt initiiert, der zuerst über die Verletzung oder Erkrankung informiert wird.
  • Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr leitet sodann von Amts wegen Ermittlungen ein und informiert über den weiteren Fortgang des Verfahrens.
  • Sollte eine Wehrdienstbeschädigung, da Sie aus der Bundeswehr ausgeschieden sind, erst nach Ende des Wehrdienstes zutage treten, müssen Sie einen Antrag stellen. Auch die weiteren nachwehrdienstlichen Leistungen müssen Sie stets beantragen.
  • Laden Sie dazu das passende Antragsformular von der Internetseite der Bundeswehr herunter. 
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei. Welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag an die im Formular angegebene Adresse.
  • Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr prüft Ihren Antrag und wird weitere Ermittlungen anstrengen und Sie über den weiteren Verfahrensablauf informieren.

Fristen

Für eine durchgehende Leistungsgewährung müssen Sie den Antrag innerhalb von 1 Jahr nach der Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses stellen; später gestellte Anträge werden ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt.

Bearbeitungsdauer

In rund zwei Drittel der Verfahren wird innerhalb von 1 Jahr über den Antrag entschieden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätigte Personenstandsdaten.
    • Bei persönlicher Abgabe des Antrags: Personalausweis oder Reisepass.
    • Wehrdienstzeitbescheinigung 

Kosten

Sie müssen nichts bezahlen. 

Zuständiges Amt

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Militärringstr. 1000
50737 Köln
+49 221 9571-4002
Bundesministerium der Verteidigung (siehe BayernPortal)
Stand: 28.08.2022

Infobereiche