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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Stadt Aub
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Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Apothekenwesen, Beantragung der Genehmigung von Versorgungsverträgen

Verträge zwischen Apotheken und Krankenhäusern zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten müssen genehmigt werden.

Beschreibung

Verträge zwischen Apotheken und Krankenhäusern zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten müssen gemäß § 14 Abs. 5 Apothekengesetz genehmigt werden. Der von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vertrag ist der zuständigen Regierung vorzulegen. Das Original wird nach Genehmigung zurückgegeben.

Zuständig für die Genehmigung von Versorgungsverträgen nach § 14 Abs. 2 ApoG sind

  1. die Regierung von Oberbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben;
  2. die Regierung von Oberfranken für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberpfalz

Ausschlaggebend ist der Sitz der krankenhausversorgenden Apotheke; im Fall der Versorgung durch eine Apotheke mit Sitz außerhalb Deutschlands der Sitz des zu versorgenden Krankenhauses.

Voraussetzungen

Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 14 Abs. 5 Nrn. 1 bis 6 Apothekengesetz aufgeführt.

Verfahrensablauf

Der formlose Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (sämtliche von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Exemplare des Versorgungsvertrages) ist an die zuständige Regierung zu richten.

Fristen

Die Genehmigung kann erst nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Klärung offener Fragen erteilt werden. Fristen setzt das Apothekengesetz nicht.

Bearbeitungsdauer

In Abhängigkeit von zu klärenden Fragen kann die Bearbeitung dauern.

Erforderliche Unterlagen

  • Versorgungsvertrag: sämtliche von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Exemplare

Kosten

Gebühren: 100 - 500 EUR je zu versorgende Einrichtung (laut Kostenverzeichnis - Tarif-Nr. 7.IX.7/Tarifstelle 2.14)

Hinzu kommen ggf. Auslagen, die vom Antragsteller zu tragen sind.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0
+49 921 604-41258
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023

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