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Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
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Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Kleine Stadt. Große Freude.

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Alphabetisierungskurse, Beantragung einer Förderung

Mit der Förderung „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.

Beschreibung

Zweck

Zweck der Förderung von Alphabetisierungskursen ist primär die Verbesserung der schriftsprachlichen Kompetenzen gering literalisierter Menschen. Das Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ verfolgt das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen anzubieten, die aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Gegenstand

Gefördert wird die Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die Durchführung des Kurses „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die Stunden der Lernstanderhebung bzw. Leistungsfeststellung).
  • Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) können Pauschalausgaben in Höhe von max. 40 Euro angesetzt werden.
  • Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
  • Kostenposition 4: Für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial können pauschal Ausgaben in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Unterrichtseinheit angesetzt werden.
  • Kostenposition 5: Für die gesamten indirekten Kosten können pauschal 12 Prozent der direkten Kosten (Ausgabenpositionen 1.1, 1.2, 2, 3 und 4) angesetzt werden.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10 % betragen.

Voraussetzungen

Die Zuwendungsempfänger müssen ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:

  • konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
  • Beschreibung des Kursinhalts,
  • Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer anhand eines Musterformulars,
  • zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
  • Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
    • pädagogisches Studium
    • oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache“
    • oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich.
  • Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
    • eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
    • oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration für Alphabetisierungskurse
    • oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.

Ein Kurs ist förderfähig, wenn am dritten Unterrichtstag (Stichtag) mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.

Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen. Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.

Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich mit einem vorgegebenen Formblattmuster bei der Regierung von Niederbayern, die auch über den Antrag entscheidet, eingereicht werden.

Hinweise

Soweit erforderlich ist während des Unterrichts eine Kinderbetreuung möglich.

Fristen

Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Der Antrag muss jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses vorliegen.

Bearbeitungsdauer

ca. vier Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
  • Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals und der sozialpädagogischen Betreuung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 02.03.2023

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