:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Mobile geriatrische Rehabilitation, Beantragung einer Förderung für den Aufbau

Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern.

Beschreibung

Zweck

Im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" soll die Unterstützung des Aufbaus der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation beitragen.

Gegenstand

Gefördert wird die Anfangsphase von interdisziplinären Teams zur Erbringung von Leistungen der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe-Teams).

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind MoGeRe-Teams, denen die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt hat bzw. mit denen die ARGE einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden können Aufwendungen, die in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams notwendigerweise anfallen und nicht durch den Versorgungsvertrag mit der ARGE vergütet werden.

Insbesondere handelt sich hierbei um:

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben (z. B. Büroausstattung, Bürotechnik, Büromaterial, für die Rehabilitationsleistung erforderliche technische Ausstattung)
  • Miete für Räumlichkeiten des MoGeRe-Teams
  • Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Internetauftritt, Reisekosten).

Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss. Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase beträgt 12 Monate.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maximal 25.000,00 Euro je MoGeRe-Team. Der Zuschuss wird im Wege der Projektförderung als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Wesentliche Voraussetzungen

  • Schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages bzw. Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der ARGE
  • Anfangsphase des MoGeRe-Teams kann nicht auf andere Weise finanziert werden (d.h. Zuschuss ist subsidiär zu allen anderen Leistungen, vgl. Artikel 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)).
  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, können nicht gefördert werden.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Anträge sind an das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.

Bewilligung

Für die Bewilligung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.

Auszahlung

Für die Auszahlung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Grundsätzlich wird vom Zuschuss eine Schlussrate einbehalten, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.

Verwendungsnachweis

Der Zuwendungsempfänger hat spätestens sechs Monate nach Ende des Förderzeitraums den Verwendungsnachweis vorzulegen.

Für die Prüfung des Verwendungsnachweises ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.

Fristen

Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams beträgt 12 Monate.

Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Trägerschaft Die Rechtsform des MoGeRe-Teams ist exakt zu bezeichnen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (z. B. Auszug des Handels- oder Vereinsregisters).
  • Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages / Versorgungsvertrag Die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE oder der Versorgungsvertrag selbst ist beizulegen.
  • detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen Der Antrag muss eine detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahmen und des vorgesehenen Zeitraums enthalten. Die Maßnahmen müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Die Notwendigkeit der Förderung muss dargestellt werden.
  • Aufstellung der Gesamtausgaben der beantragten Maßnahmen Die kalkulierten Gesamtausgaben müssen detailliert dargestellt werden. Es dürfen nur Ausgaben geltend gemacht werden, die in der Aufbauphase notwendigerweise anfallen und die nicht durch den Versorgungsvertrag der ARGE vergütet werden. Ausgaben, die antei
  • Finanzierung der Gesamtausgaben Es ist darzustellen, wie und von wem die Gesamtausgaben finanziert werden (z. B. Eigenmittel [mind. 10 %], Darlehen, Zuschüsse Dritter, Spenden, Zuschuss des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege).
  • Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“ Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München
+49 89 95414-0
+49 89 95414-9000
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 29.05.2024

Infobereiche