Leistungen
Europäischer Feuerwaffenpass, Beantragung
Für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition in oder durch andere Staaten, die der Europäischen Union angehören, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ausgestellt wird.
Beschreibung
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z. B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.
Voraussetzungen
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie berechtigt besitzen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Europäischen Feuerwaffenpass
- Waffenbesitzkarte
- Passbild (2-fach)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Erlaubnisbedürftige Waffe, Anzeige des Erwerbs
- Waffenprüfung, Durchführung
- Waffenherstellung, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenhandel, Beantragung einer Erlaubnis
- Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffen, Informationen zur Erlaubnis
- Waffen, Allgemeine Informationen
- Schießstätte, Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Schießerlaubnis, Beantragung
- Kleiner Waffenschein, Beantragung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person, Beantragung
- Waffenschein, Beantragung