Leistungen
Handwerksrecht, Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
Beschreibung
Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (vgl. Anlage B zur Handwerksordnung) haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.Voraussetzungen
Für einen Eintrag in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes" benötigen Sie keine besonderen beruflichen Qualifikationen. Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Betriebsinhabers bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Handwerksrecht, Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes - HwK Unterfranken
Online Verfahren
Kosten
Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
für Einzelunternehmen 76 €,
für andere Rechtsformen 128 €;
Änderungen der Eintragung 50 €