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Google Maps

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
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www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Kleine Stadt. Große Freude.

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Gesetzliche Unfallversicherung, Anmeldung eines Unternehmens

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, selbstständig oder freiberuflich tätig werden, müssen Sie das bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden.

Beschreibung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihr neues Unternehmen binnen einer Woche nach Start bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) anzumelden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Beschäftigte haben oder allein arbeiten. Die gesetzliche Unfallversicherung versichert gegebenenfalls Ihre Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Diese Anmeldung und eine eventuelle Beitragszahlung sind Sache der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Als unternehmerisch selbstständig oder freiberuflich tätige Person können Sie sich freiwillig versichern.

Für eine Anmeldung müssen Sie der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

  • die Art und den Gegenstand (Tätigkeiten) des Unternehmens,
  • die Zahl der Versicherten,
  • den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
  • in den Fällen ohne festen Unternehmenssitz im Inland den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten

mitteilen.

Ausnahme: Wenn Sie Ihr gewerbliches Unternehmen beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden, entfällt für Sie die zusätzliche Anmeldung zur Unfallversicherung. Die Gewerbeanmeldung wird automatisch an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet. Sie gelten somit bei dieser als angemeldet. Alle Änderungen oder die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit oder des Unternehmens müssen Sie bitte jedoch trotz Gewerbeum- oder abmeldung der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.

Die Berufsgenossenschaften sind in der Regel für Betriebe, Einrichtungen und Freiberufliche zuständig. Sie sind nach Branchen gegliedert.

Unfallkassen sind zuständig für öffentliche Einrichtungen (Bildungseinrichtungen) und Unternehmen der öffentlichen Hand.

Für Ihr Unternehmen ist immer nur eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, auch wenn Ihr Unternehmen Bestandteile unterschiedlicher Branchen hat. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ergibt sich dann aus dem Unternehmensschwerpunkt, also der Haupttätigkeit. Ein Wahlrecht gibt es nicht.

Als Unternehmerin, Unternehmer, Freiberuflerin oder Freiberufler als Person sind meist nicht automatisch selbst versichert. Sie können sich allerdings freiwillig gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bei Ihrer Berufsgenossenschaft versichern.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Unternehmen neu gegründet.
  • Sie haben die Unternehmensform oder die Tätigkeit geändert.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr anzeigepflichtiges Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden:

  • Die Anzeige erfolgt automatisch.
  • Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige digital an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter.
  • Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen vorlegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.

In allen anderen Fällen können Sie Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige und freiberufliche Tätigkeit online oder per Post anmelden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Laden Sie das entsprechende Formular auf der Internetseite der DGUV herunter.
  • Bitte ergänzen Sie erforderliche Angaben oder Unterlagen.
  • Schicken Sie das Formular an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Fristen

Eine Anmeldung muss innerhalb 1 Woche ab Unternehmens- oder Tätigkeitsstart erfolgen.

Bearbeitungsdauer

1 bis 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Gebühr: keine

Zuständiges Amt

Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 26.08.2023

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