:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Haushaltsscheckverfahren, Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.

Beschreibung

Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein.


Die Minijob-Zentrale übernimmt 

  • Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung,
  • Einzug der Unfallversicherungsbeiträge, 
  • Abführung der Pauschsteuer an die Finanzbehörden.

Familienangehörige als Haushaltshilfe:

  • Auch ein naher Verwandter oder eine nahe Verwandte kann einen Minijob als Haushaltshilfe bei Ihnen ausüben, den Sie bei der Minijob-Zentrale melden müssen. Dabei darf der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen werden. Bei der Tätigkeit darf es sich außerdem nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln. 
  • Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis unter Eheleuten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.

Halbjahresscheck:

  • Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen.
  • Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Der Vordruck umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Sie tragen einfach die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste.
  • Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.

Änderungsscheck:

  • Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.


Meldungen und Bescheinigungen:

  • Die Minijob-Zentrale meldet bei Beginn und Ende der Beschäftigung und zum Jahresende die sich aus dem Haushaltsscheck-Verfahren ergebenden individuellen Daten einer jeden beschäftigten Person an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung.
  • Die Haushaltshilfe erhält darüber eine schriftliche Mitteilung. Außerdem übermittelt die Minijob-Zentrale der Unfallversicherung die Daten zum Privathaushalt.
  • Sie erhalten von der Minijob-Zentrale:
  • vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin einen Bescheid über die Höhe der einzuziehenden Abgaben für den entsprechenden Abgabenzeitraum und
  • nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt mit folgenden Angaben:
  • der Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden sowie 
  • die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben.

Haushaltsscheck-Rechner:

  • Die Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale sowie die Ermäßigung der Einkommensteuer können Sie mit dem Haushaltsscheck-Rechner einfach ermitteln.
  • Grundsätzlich gilt: Für den Privathaushalt betragen die Abgaben des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Minijob-Zentrale seit dem 1. Januar 2023 höchstens 14,94 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Monatlich sind das maximal 77,69 EUR (520,00 EUR x 14,94 Prozent).

Entscheidet sich die beschäftigte Person für die volle Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil ihres Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt, höchstens 70,72 EUR (520,00 EUR x 13,6 Prozent) pro Monat.

Voraussetzungen

  • Sie halten die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (520,00 EUR monatlich) ein. 
  • Sie sind ein privater Haushalt und
  • es handelt sich um haushaltsnahe Arbeiten, die normalerweise Angehörige des Haushalts erledigen:
    • kochen,
    • putzen,
    • Wäsche waschen,
    • bügeln,
    • einkaufen,
    • Gartenarbeiten,
    • Betreuung von Kindern, Senioren, kranken, oder pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
  • Sie beauftragen mit dem Haushaltsschecke keine Handwerkerarbeiten wie beispielsweise Maurer- oder Dachdeckerarbeiten.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Haushaltshilfe online melden oder per Telefon, per Post oder Fax.

Online-Meldung:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und füllen Sie das Formular online aus.
  • Senden Sie das Formular online ab.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Die Minijob-Zentrale übersendet Ihnen das SEPA-Lastschriftmandat zur Unterschrift und zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Meldung per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Seite www.minijob-zentrale.de auf und laden Sie das entsprechende Formular herunter.
  • Drucken Sie das Formular aus, füllen es aus, unterschrieben es und senden es per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale.
  • Die Minijob-Zentrale zieht Ihnen automatisch zu den Fälligkeitsterminen den entsprechenden Betrag ab.

Alternativ können Sie sich telefonisch bei der Minijob-Zentrale melden.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer der Haushaltshilfe vergibt die Deutsche Gesetzliche Rentenversicherung. Die Nummer steht auf dem Sozialversicherungsausweis der Haushaltshilfe. Ist diese nicht bekannt, tragen Sie im Haushaltsscheck Geburtsname, Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort der beschäftigten Person ein. Bei erstmaliger Anmeldung einer Haushaltshilfe erhalten Sie von der Minijob-Zentrale als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Betriebsnummer. Diese gilt auch für alle folgenden Meldungen sowie für weitere Beschäftigungen. Sie sollten die Betriebsnummer gut aufbewahren. 

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
Wenn Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale nicht melden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 5.000 EUR geahndet werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Nachricht und Anhänge mittels gesicherter Datenübertragung übermitteln und sind damit vor unberechtigten Zugriffen geschützt.

Fristen

Fälligkeitstermine für Haushalte:

  • am 31. Juli für das erste Halbjahr und
  • am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.

Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:

  • bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
  • bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Haushaltsscheck

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständiges Amt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
+49 234 304-0
+49 234 304-66050
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 23.04.2023

Infobereiche