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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Studium, Informationen über Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen

Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.

Beschreibung

In Bayern gibt es 17 staatliche und 7 nicht-staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen (vormals Fachhochschulen; im Folgenden: HaW/TH); Fachhochschulstudiengänge bieten außerdem die Universität der Bundeswehr München und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt an. Damit ist an insgesamt 26 Standorten in allen Landesteilen Bayerns ein wohnortnahes Studium an einer HaW/TH möglich. Hinzu kommen weitere regionale Studienangebote, die im Rahmen der wissenschaftsgestützten Struktur- und Regionalisierungsstrategie der Staatsregierung seit 2014 auf- und ausgebaut werden.

Ein Studium an einer HaW/TH zeichnet sich durch den ausgeprägten Praxisbezug der Lehre und die Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt aus. Alle Professoren und Professorinnen verfügen neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über eine mehrjährige Berufspraxis. Die Studierenden werden in praktischen Studiensemestern frühzeitig mit den Anforderungen der Arbeitswelt vertraut und beschäftigen sich bereits während des Studiums intensiv mit konkreten Fragestellungen aus der beruflichen Praxis.

Die Studienangebote richten sich daher insbesondere an Studieninteressierte, die mit wissenschaftlichen Methoden vor allem handlungsorientiert und ergebnisnah arbeiten wollen.

Die HaW/TH bieten in der Regel Bachelor- und Masterstudiengänge an. Bachelorstudiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Die Regelstudienzeit beträgt grundsätzlich sieben Semester, davon in der Regel ein praktisches Studiensemester. Das Studium schließt mit einem Bachelorgrad ab, z.B. "Bachelor of Engineering (B.Eng.)".

Masterstudiengänge führen zu einem zweiten Hochschulabschluss. Sie setzen entweder direkt auf dem ersten Hochschulabschluss auf oder können als weiterbildender Masterstudiengang (Weiterbildungsstudiengänge) nach einer an den ersten Hochschulabschluss anschließenden Berufspraxis aufgenommen werden. Die Regelstudienzeit beträgt drei oder vier Semester. Das Studium schließt mit einem Mastergrad ab, z. B. "Master of Engineering (M.Eng.)".

Weitere Informationen zu den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Technischen Hochschulen und ihren Studienangeboten finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (siehe "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Das Studium in einem Bachelorstudiengang setzt die Fachhochschulreife oder die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife voraus. Auch Absolventinnen der Meisterprüfung, der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie von Fachschulen und Fachakademien können unter bestimmten Voraussetzungen an einer HaW/TH studieren. 

Die HaW/TH können für einzelne Studiengänge zusätzlich eine der gewählten Fachrichtung entsprechende Ausbildung in einem Ausbildungsberuf oder eine praktische Tätigkeit (Vorpraxis) verlangen. Weiterqualifizierende Bachelorstudiengänge setzen den Abschluss einer Berufsausbildung voraus.

Für Studiengänge der Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Architektur und Inneneinrichtung muss zum Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung zusätzlich eine Eignungsprüfung bestanden werden.

Das Studium in einem Masterstudiengang setzt einen ersten Hochschulabschluss voraus; weiterbildende Masterstudiengänge setzen zusätzlich eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus. Die Hochschulen können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studienamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.

Fristen

Das Studium an einer HaW/TH beginnt in der Regel im Wintersemester (1. Oktober).

Die Festlegung des Studienjahrs, des Semesters sowie der Vorlesungs- und Unterrichtszeit erfolgt durch die Hochschulen. Bitte informieren Sie sich dort rechtzeitig.

In allen Studiengängen ist eine Einschreibung zum Studium erforderlich (Immatrikulation).

Für eine Reihe von Studiengängen ist vor der Einschreibung eine formelle Zulassung erforderlich (zulassungsbeschränkte Studiengänge). In diesen Fällen gibt es unbedingt einzuhaltende Ausschlussfristen für den Eingang des Zulassungsantrags bei der Hochschule.

Die bei manchen Studiengängen erforderlichen Eignungsprüfungen liegen möglicherweise noch vor diesem Termin. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule nach den jeweils gültigen Fristen.

In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Hochschule vor der Einschreibung eine Voranmeldung verlangen.

An einigen HaW/TH ist in einigen Studiengängen ein Studienbeginn auch im Sommersemester (15. März) möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen HaW/TH.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für die Bewerbung um einen Studienplatz bzw. Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang erhalten Sie direkt bei den zuständigen Stellen (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Kosten

Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.

 

Weiterbildung: Für die Teilnahme von Studierenden und nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierten Personen an Angeboten der Weiterbildung nach Art. 78 BayHIG erheben die Hochschulen Gebühren; von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Angeboten der Weiterbildung, die weder Studierende noch nach Art. 87 Abs. 3 Satz 1 BayHIG immatrikulierte Personen sind, sowie von Studierenden, die überwiegend an Studienangeboten an einem ausländischen Standort außerhalb der Europäischen Union teilnehmen, wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.

 

 

Berufsbegleitendes Studium: Die Hochschulen können für Studiengänge, die unabhängig von einer vorherigen Berufsausbildung berufsbegleitend oder die ausbildungsbegleitend bzw. für Personen mit einer laufenden Berufsausbildung angeboten werden, entsprechend dem erhöhten Aufwand für diese Formate Gebühren erheben. Macht die Hochschule von der Gebührenerhebungsmöglichkeit Gebrauch, so besteht der erhöhte Aufwand aus den zusätzlichen, für die Konzeption und Durchführung solcher Veranstaltungen entstehenden Personal- und Sachkosten.

 

Jeder Studierende, der an einer bayerischen staatlichen Hochschule eingeschrieben ist, muss pro Semester einen Grundbeitrag (Studentenwerksbeitrag) sowie ggf. einen sog. Solidarbeitrag für das Semesterticket im jeweiligen ÖPNV-Verkehrsverbund entrichten. Die Beiträge werden von der jeweiligen Hochschule erhoben und müssen vor der Immatrikulation entrichtet sein. Die Beitragspflichtigkeit von Studierenden an nichtstaatlichen Hochschulen richtet sich danach, ob die jeweilige nichtstaatliche Hochschule durch ein Studierendenwerk betreut wird und in eine Semesterticketvereinbarung einbezogen ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.

Zuständiges Amt

Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
+49 9621 482-0
+49 9621 482-4991
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Residenzstr. 8
91522 Ansbach
+49 981 4877-0
+49 981 4877-188
Technische Hochschule Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
+49 821 5586-0
+49 821 5586-222
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
+49 9561 317-0
+49 9561 317-275
Technische Hochschule Deggendorf
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
+49 991 3615-0
+49 991 3615-297
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
+49 9281 409-3000
+49 9281 409-4000
Technische Hochschule Ingolstadt
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
+49 841 9348-0
+49 841 9348-200
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
+49 871 506-0
+49 871 506-506
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Lothstr. 34
80335 München
+49 89 1265-0
+49 89 1265-3000
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm
+49 731 9762-0
+49 731 9761-2299
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
+49 911 5880-0
+49 911 5880-8309
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
+49 941 943-02
+49 941 943-1422
Technische Hochschule Rosenheim
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
+49 8031 805-0
+49 8031 805-105
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Am Hofgarten 4
85354 Freising
+49 8161 71-0
+49 8161 71-4207
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Münzstr. 12
97070 Würzburg
+49 931 3511-0
+49 931 3511-6994
Technische Hochschule Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
+49 6021 4206-0
+49 6021 4206-600
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
+49 831 2523-0
+49 831 2523-104
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2024

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