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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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Web Inclusion GmbH

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Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
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Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Kurzfristige Mobilität im Rahmen des unternehmensinternen Transfers, Mitteilgung des Aufenthalts durch das aufnehmende Unternehmen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zum Zweck des unternehmensinternen Transfers haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort arbeiten.

Beschreibung

Wenn Sie keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, brauchen Sie nicht zwangsläufig einen deutschen Aufenthaltstitel, um hier zu arbeiten.

Im Rahmen der EU-Mobilität können Sie mit einem Aufenthaltstitel eines EU-Mitgliedstaats zum Zweck des unternehmensinternen Transfers, nach Deutschland einreisen und für eine bestimmte Zeit arbeiten. Sie brauchen dafür keinen weiteren Aufenthaltstitel. Ausnahme: Irland und Dänemark

Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer ICT-Karte (intro-corporate transfer). Die ICT-Karte wird Ihnen von dem Staat ausgestellt, in dem Sie die meiste Zeit Ihres Transfers verbringen. Mit der ICT-Karte, die Ihnen von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können Sie in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens arbeiten. Sie können in einem Zeitraum von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Deutschland arbeiten.

Das aufnehmende Unternehmen muss Ihren Aufenthalt vorher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mitteilen. Das BAMF stellt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt im Rahmen der EU-Mobilität aus.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung ICT besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
  • Sie müssen bei einer deutschen Niederlassung eines Unternehmens einen unternehmensinternen Transfer beabsichtigen.
  • Sie müssen eine gültige Passkopie oder ein Passersatzdokument vorlegen können. 

Verfahrensablauf

Das aufnehmende Unternehmen in Deutschland muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Ihrer Einreise mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch das Unternehmen erfolgen. Das Unternehmen kann die Mitteilung online einreichen.

Online-Mitteilung:

  • Die Online-Mitteilung erfolgt über Fachanwendung MoNa (Mobilität Nationale Kontaktstellen) des BAMF.
  • Für den Zugriff auf MoNa müssen die MoNa Nutzungsbestimmungen unterschrieben werden und an das BAMF gesendet werden. Anschließend erhält das Unternehmen einen Registrierungscode für die Teilnahme an der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) zur Administration seiner Mitarbeitenden für den Zugriff auf MoNa und die entsprechenden Nutzungshinweise. Nach erfolgter DeBeV-Registrierung kann die MoNa-Fachanwendung genutzt werden. 
  • Das Unternehmen teilt die Einreise mit und lädt alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach Eingang der vollständigen Mitteilung prüft das BAMF, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Bei einer positiven Prüfung stellt das BAMF eine Mobilitätsbescheinigung aus. 
  • Anschließend informiert das BAMF die zuständige Ausländerbehörde über das Ergebnis.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Die Mitteilung hat zu erfolgen, sobald die Absicht eines unternehmensinternen Transfers in eine Niederlassung im Bundesgebiet bekannt ist, und muss jedenfalls vor der Einreise des transferierten Arbeitnehmers in das Bundesgebiet vollständig eingegangen sein. Sofern die Mobilität nicht innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der vollständigen Mitteilung abgelehnt wird, stellt das Bundesamt eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zweck des unternehmensinternen Transfers aus.

Bearbeitungsdauer

20 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Ihr Unternehmen, bei dem Sie erwerbstätig sind, muss die folgenden Nachweise in Kopie einreichen:

    • Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung "ICT" des ersten EU-Mitgliedstaates,
    • Nachweis, dass die Niederlassung in Deutschland zum gleiche

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0
+49 911 943-1000
Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 03.02.2024

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