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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Kleine Stadt. Große Freude.

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Reisekosten für Versicherte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Einreichung von Belegen

Sie hatten einen anerkannten Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit? Dann erstattet Ihnen die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen damit verbundene Reisekosten.

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft übernimmt für Sie als Versicherte oder Versicherter gegebenenfalls Reiskosten. 
Zu den Kosten, die Ihnen erstattet werden können, gehören:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fahrtkosten mit privaten Kraftfahrzeugen,
  • Fahrtkosten mit sonstigen Transportmitteln (zum Beispiel Taxi oder Krankentransport) sowie
  • Reisekosten (zum Beispiel Verpflegungs- und Übernachtungskosten).

Ihre Belege können Sie bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einreichen. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich.

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert
  • Die Kosten hängen mit einem anerkannten Versicherungsfall zusammen. Dazu gehören:
    • Arbeitsunfälle
    • Wegeunfälle
    • Berufskrankheiten

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erstattung der Reisekosten nicht gesondert beantragen. Reichen Sie die Belege schriftlich oder persönlich ein.

schriftlich:

  • Schicken Sie die erforderlichen Unterlagen per Post an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Geben Sie dabei Ihre Versichertennummer sowie Ihr Aktenzeichen an.

persönlich:

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. 
  • Geben Sie diese Unterlagen persönlich bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab.
    • Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat regionale Geschäfts- und Beratungsstellen, die möglichst in der Nähe Ihres Wohnortes als Ansprechpunkt dienen.

Ihr zuständige Geschäfts- oder Beratungsstelle finden Sie in der Kontaktübersicht auf der Internetseite der SVLFG.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Nachweise über: 

    • die Bezahlung und Höhe der Reisekosten oder
      • zum Beispiel Rechnungen, Quittungen 
    • die zurückgelegten Kilometer

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Weißensteinstraße 70 - 72
34131 Kassel
+49 561 9359-0
+49 561 9359-217
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2023

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