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Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Stadt Aub
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Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Stromsteuer, Beantragung einer Entlastung für Unternehmen

Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Beschreibung

Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

  • produzierendes Gewerbe für
    • Elektroanalyse
    • chemische Reduktionsverfahren
    • Metallerzeugung und -bearbeitung
    • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
  • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
  • Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
  • Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.

Verfahrensablauf

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
  • Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
  • Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
  • Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.

Schriftliche Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
  • Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

1 bis 182 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Entlastung der Stromsteuer für Unternehmen:
      • "Steuerentlastung nach § 9a StromStG" (Vordruck 1452) oder
      •  "Steuerentlastung nach § 9b StromStG" (Vordruck 1453)
    • Folgende Unterlagen müssen Sie

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Zuständiges Amt

Hauptzollamt Schweinfurt
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
+49 9721 6464-0
+49 9721 6464-1800
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2024

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