Leistungen
Alkoholsteuer, Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung
Wenn Alkoholerzeugnisse nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkoholsteuer erhalten.
Beschreibung
Eine Entlastung von der Alkoholsteuer kommt infrage, wenn die Alkoholerzeugnisse nachweislich versteuert wurden, aber später einer Zweckbestimmung zugeführt werden, die eine Entlastung rechtfertigt. Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:
- Sie befördern die Erzeugnisse gewerblich in andere europäische Mitgliedstaaten, in denen sie nach den dort geltenden Regelungen versteuert werden.
- Sie nehmen die Erzeugnisse in ein Steuerlager auf. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Erzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Beispiel: Sie nehmen Waren zurück in Ihren Betrieb auf, weil sie von einem Empfänger wegen Mängeln abgelehnt wurden.
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
- Die bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Steuer wird Ihnen erlassen. Den entsprechenden Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
- Die bereits bezahlte Steuer wird Ihnen erstattet. Auch diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
- Sie sind nicht der Steuerschuldner, der die Steuer bereits bezahlt hat, sondern ein anderer Steuerschuldner hat für die Waren die Steuerschuld entrichtet. Auf Antrag wird Ihnen die Steuer vergütet.
Voraussetzungen
- Sie weisen nach, dass die Alkoholerzeugnisse versteuert wurden.
- bei Rücknahme selbst versteuerter Waren: Sie zeichnen die Aufnahme in Ihr Steuerlager unverzüglich in der Lagerbuchführung auf.
Verfahrensablauf
Die Steuerentlastung müssen Sie schriftlich beantragen:
- Wenn Sie die Waren selbst versteuert hatten, beantragen Sie den Erlass oder die Erstattung der Steuer im Rahmen Ihrer monatlichen Steueranmeldung. Füllen Sie darin die Entlastungsanmeldung und die dort aufgeführten Anlagen aus.
- Wenn Sie Waren in ihr Steuerlager aufnehmen, die jemand anders versteuert hatte, können Sie mit dem Formular "Versteuerungsbestätigung" eine Vergütung beantragen.
- Füllen Sie das jeweilige Formular und wenn nötig die Anlagen vollständig aus und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft die Entlastung.
- Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags.
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Fristen
- keine
Bearbeitungsdauer
- 3 bis 10 Tage, abhängig von der Komplexität des Falls
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
-
Die Steuerentlastung wird beantragt, indem Sie die entlastungsfähigen Vorgänge in der "Monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse (Formular 1272)" und der "Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldu
-
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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