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Google Maps

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

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Web Inclusion GmbH

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Stadt Aub
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Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten

Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.

Beschreibung

Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist der in die Handwerksrolle eingetragene Gewerbetreibende. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen. Ebenfalls kann die Löschung der Eintragung auch von Amts wegen vorgenommen werden.

Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle. Eine Löschung hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Wird die Eintragung in die Handwerksrolle gelöscht, so ist die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückzugeben.

Voraussetzungen

Für einen Gewerbebetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist, sind die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht oder nicht mehr erfüllt.

Verfahrensablauf

Sie können die Löschung formlos bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Sie müssen anschließoend die Handwerkskarte zurück geben.

Fristen

Löschung hat zu erfolgen, wenn Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Regionale Ergänzung - Handwerksrolle - Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle bzw. aus dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

Online Verfahren

Handwerkskammer für Unterfranken

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Handwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0
+49 931 30908-53
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2024

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