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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Grund- und Mittelschulen, Informationen über Deutschfördermaßnahmen

Hauptziele der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sind die Integration in das Schulleben und die weitere Steigerung des Bildungserfolges. Dabei spielt die deutsche Sprache als Schlüssel zur Teilhabe an der Gesellschaft eine zentrale Rolle.

Beschreibung

Ein Schwerpunkt der Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund liegt zweifellos im Bildungsbereich. Dort bestehen die unmittelbarsten Einwirkungsmöglichkeiten der Landespolitik. Entsprechend dem Föderalismusprinzip gilt es dabei in den Bundesländern Bildungsangebote zur Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund einzurichten. Der Freistaat Bayern hat dabei Schwerpunkte gesetzt: Hauptziel der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den bayerischen Schulen ist der schnelle und gründliche Erwerb der deutschen Sprache und damit die möglichst reibungslose Integration in Schule, Ausbildung und den Arbeitsmarkt, mithin in die Gesellschaft. Der Schwerpunkt liegt auf einer möglichst frühzeitigen und intensiven Sprachförderung verbunden mit einer eingehenden Beschäftigung mit unseren Werten und unserer Rechtsordnung. Fehlende oder geringe Deutschkenntnisse sind für Schulanfängerinnen und Schulanfänger und spät einsteigende Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache ein großes Hemmnis für die Integration und den Schulerfolg. Die Deutschfördermaßnahmen wirken dem gezielt entgegen. Sie beginnen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bereits vor der Einschulung in der Kindertageseinrichtung.

Vorkurs Deutsch 240: Mit dem Vorkurs Deutsch 240 beginnt die Deutschförderung für alle Kinder mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Deutschen als Erst- oder Zweitsprache bereits vor Eintritt in die Grundschule. In insgesamt 240 Stunden wird die deutsche Sprach- und Literacyentwicklung der Kinder eineinhalb Jahre vor dem Start in die Grundschule zu gleichen Teilen von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und von Grundschullehrkräften, Förderlehrkräften bzw. von zusätzlichem fachlich vorgebildetem Personal der Grundschulen unterstützt, so dass die Kinder bei Schuleintritt dem Unterricht der Jahrgangsstufe 1 folgen können.

DeutschPLUS-Angebote: An den Grund- und Mittelschulen im Freistaat kann im Rahmen der sog. DeutschPLUS-Angebote ein DeutschPLUS-Kurs (bis zu vier zusätzliche Wochenstunden) oder eine DeutschPLUS-Differenzierung (bis zu zwölf Wochenstunden als Ersatz für das Fach Deutsch nach Stundentafel plus weitere Förderung) eingerichtet werden. Ziel ist, dass die am entsprechenden Angebot teilnehmenden Schülerinnen und Schüler weitere Kompetenzen erwerben und sich eine Fach- und Bildungssprache aneignen können. Diese Fördermaßnahmen finden ergänzend oder parallel zum Pflichtunterricht und angepasst an den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler statt.

Deutschklassen: Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Erstsprache, die aufgrund ihres Alters der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, die nach Deutschland zugewandert sind und keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, besuchen i. d. R. zunächst für ein Schuljahr, maximal für zwei Schuljahre, eine Deutschklasse an einer Grund- bzw. Mittelschule. Deutschklassen bieten eine intensive Deutschförderung in allen Fächern mit der Möglichkeit der zeitweisen Differenzierung für nicht alphabetisierte Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus erfahren die Lernenden Kulturelle Bildung und Werteerziehung sowie eine weiterführende Sprach- und Lernpraxis im Rahmen einer erweiterten Stundentafel.

Brückenklassen: Seit dem Schuljahr 2022/2023 besteht mit der Einrichtung von Brückenklassen zudem ein Angebot der Deutschförderung, welches sich v.a. an ukrainische Schülerinnen und Schüler richtet. Das Angebot wird im Schuljahr 2023/2024 letztmalig fortgesetzt.

 

Weiterentwicklung der Deutschklassen zum Schuljahr 2024/2025:

Als neues langfristig angelegtes Konzept der schulischen Erstintegration sollen ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien schulartunabhängige Deutschklassen eingerichtet werden. Diese richten sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Herkunftsländern, die aufgrund ihres Alters den Jahrgangsstufen 5 und 6 zuzuordnen sind und dem Unterricht in Regelklassen wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache (noch) nicht folgen können.

In den Jahrgangsstufen der Grundschule sowie in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Mittelschule werden auch über das Schuljahr 2023/2024 hinaus Deutschklassen eingerichtet.

Hinweise

Deutschfördermaßnahmen an anderen Schulen

Realschulen:

Es besteht an allen staatlichen Realschulen das Angebot zum Ergänzungs- und Förderunterricht im Fach Deutsch. Ferner bietet das Projekt SPRINT (Sprachförderung intensiv) parallel zum regulären Unterricht eine intensive Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst als Gastschüler in reguläre Klassen aufgenommen, wobei sie aber zunächst fast ausschließlich eine besondere Förderung in Deutsch erhalten, um die bildungs- und fachsprachlichen Fähigkeiten auszubauen, zu fördern und zu unterstützen. Sukzessive werden diese Schülerinnen und Schüler in den Regelunterricht integriert. Zur grundsätzlichen, bayernweiten Koordinierung und Konzipierung von Sprachfördermaßnahmen für realschulgeeignete jugendliche Asylbewerber bzw. für Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wurde an der MB-Dienststelle Mittelfranken ein Kompetenzzentrum eingerichtet.

Gymnasien:

Im Projekt InGym (Integration Gymnasium) werden aus dem Ausland zugewanderte Schülerinnen und Schüler in eigenen Kursen ein halbes Schuljahr lang auf den Besuch des Regelunterrichts vorbereitet. Dabei erfolgt eine intensive Förderung in der deutschen Sprache und Unterricht in verschiedenen Fächern. Die Sammelkurse selbst sind derzeit bedarfsgerecht an fünfStandorten eingerichtet: in Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Ebenfalls der Integration von Seiteneinsteigern dient das Förderprogramm ReG_In_flex (regionale flexible Integration am Gymnasium), das als flexible Form der Sprachförderung die Aufnahme von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an staatlichen Gymnasien – vor allem im ländlichen Raum – sowie Übertritte aus Deutschklassen unterstützt.
Das Projekt Sprachbegleitung adressiert alle Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte, die schon längere Zeit mit ihren Familien in Deutschland leben und Deutsch als Alltagssprache beherrschen. Das Förderprogramm wird zusätzlich zum regulären Unterricht in eigens eingerichteten Kursen angeboten und unterstützt den Erwerb der Fach- und Bildungssprache.
Das Pilotprojekt Sprachlich fit fürs Abitur unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Migrations- bzw. Fluchtgeschichte der Oberstufe im Rahmen eines zusätzlichen zweistündigen Kurses dabei, ihre Lese- und Schreibkompetenz auf hohem Niveau mit Blick auf das Abitur auszubauen.

Wirtschaftsschulen:

Jugendlichen, die nicht über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen, um einem deutschsprachigen Unterricht zu folgen, werden im Rahmen von Integrationsvorklassen an Wirtschaftsschulen (IVK-WS) die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der Sprache vermittelt. Die Förderung der Sprachkompetenz ist Gegenstand des Unterrichts in allen Fächern. Vorrangiges Ziel des Unterrichtsangebotes ist es, geeigneten und interessierten Jugendlichen die Möglichkeit zu eröffnen, bei entsprechendem Leistungspotential und schulischer Entwicklung, in die reguläre Eingangsklasse der zweistufigen Wirtschaftsschule einzutreten.

Berufliche Oberschulen:

In die Integrationsvorklasse an Beruflichen Oberschulen werden Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit beruflicher Vorbildung und/oder einem mittleren Schulabschluss aufgenommen. Hier wird durch die Vermittlung der erforderlichen Sprach- und Fachkenntnisse auf den Besuch einer regulären Vorklasse oder auf den Besuch der Eingangsklasse der Fachoberschule bzw. Berufsoberschule vorbereitet.

Berufsschulen:

Im Modell der Berufsintegration an Berufsschulen erwerben berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer i. d. R. zweijährigen Berufsvorbereitungsphase (ggf. mit vorgeschaltetem Besuch einer sogenannten Deutschklasse an Berufsschulen) neben den Kenntnissen in der deutschen Sprache auch grundlegende Kompetenzen, die für eine anschließende erfolgreiche (Berufs-) Ausbildung sowie die Integration in die Gesellschaft erforderlich sind. Hierzu gehören besonders Demokratie- und Wertebildung.

Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler bei erfolgreichem Besuch der Berufsintegrationsklasse die Berechtigungen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule erwerben. Das Modell der Berufsintegration sieht ein sozialpädagogisches Betreuungskonzept vor und steht berufsschulpflichtigen jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund offen (Aufnahme zwischen dem 16. und 21. Lebensjahr bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr), die einen besonderen Sprachförderbedarf aufweisen. Eine möglichst schnelle Integration der Schülerinnen und Schüler in eine duale oder schulische Ausbildung wird durch nachgeschaltete Fördermaßnahmen in den Fachklassen unterstützt (Berufssprache Deutsch, Berufssprachliche Förderung, Kombimodell 1+X zur Streckung des 1. Ausbildungsjahres auf zwei Jahre und zusätzliche Sprachförderung).

Daneben kommt für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund auch eine Teilnahme am Schulversuch „Einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe“ infrage. In der einjährigen Maßnahme an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe bzw. Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe werden die erwünschte Sprachkompetenz sowie Allgemeinwissen und einschlägiges Fachwissen vermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden befähigt, im Anschluss an die einjährige Maßnahme eine einjährige Pflegefachhelferausbildung zu absolvieren bzw. ein Jahr im Bereich der Behindertenhilfe tätig zu sein und anschließend eine einjährige Heilerziehungspflegehilfeausbildung zu absolvieren.

Insbesondere für die Zielgruppe der jungen Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte bieten o. g. Unterstützungsangebote sowie die weiteren Unterstützungsangebote mit zusätzlicher berufssprachlicher und schulischer Förderung gute Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss in einer dualen oder schulischen Berufsausbildung.

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 19.04.2024

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