:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Gesundheitsfachberufe, Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung brauchen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit unter einer der nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge genannten geschützten Berufsbezeichnungen in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen:

  • Anästhesietechnische Assistentin oder Anästhesietechnischer Assistent
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Hebamme
  • Logopädin oder Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik oder Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Medizinische Technologin für Radiologie oder Medizinischer Technologe für Radiologie
  • Medizinische Technologin für Veterinärmedizin oder Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Operationstechnische Assistentin oder Operationstechnischer Assistent
  • Orthoptistin oder Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Podologin oder Podologe, und Medizinische Fußpflegerin oder Medizinischer Fußpfleger
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent

Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnungen, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt allerdings auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Geburtshilfe (Hebammen) sowie in den Berufen der medizinisch-technischen Assistenten, der Notfallsanitäter und der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist, dass Sie fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sind und über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung kann angenommen werden, wenn Sie die jeweilige Berufs- oder Hochschulausbildung in Deutschland vollständig abgeschlossen und die Abschlussprüfung bestanden. Dies ist gegenüber der Berufszulassungsstelle nachzuweisen.

Soweit Sie nicht nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht ausgebildet wurden, kann die fachliche Eignung angenommen werden, wenn die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes gegeben ist. In die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes sind grundsätzlich die in anderen Staaten absolvierten Ausbildungsgänge oder die in anderen Staaten erworbene Berufserfahrung einzubeziehen.

Persönliche Eignung (Zuverlässigkeit)

Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Dies ist durch ein aktuelles behördliches Führungszeugnis nachzuweisen, das erst auf gesonderte Anforderung einzureichen ist.

Gesundheitliche Eignung

Ferner müssen Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Dies ist durch ein aktuelles ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das erst auf gesonderte Anforderung einzureichen ist.

Sprachkenntnisse

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung setzt schließlich voraus, dass Sie über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten in folgenden Fällen als gegeben:

  • Deutsch als Muttersprache
  • Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule
  • Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung im Gesundheitsfachberuf, für den die Berufszulassung begehrt wird
  • Abschluss einer anderen deutschsprachigen Berufsausbildung (mindestens dreijährig)

Im Rahmen des Berufszulassungsverfahrens ist gegenüber der zuständigen Behörde in geeigneter Weise nachzuweisen, dass Sie über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Sollten Sie keine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie den Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse durch erfolgreiche Teilnahme an einer Fachsprachenprüfung zu erbringen.

In Bayern wurde eine Fachsprachenprüfung für alle Gesundheitsfachberufe (ohne Pflege) am Bayerischen Landesamt für Pflege eingerichtet. Diese orientiert sich an dem GER Niveau B2 (bei Logopäden C2). Die Fachsprachenprüfung ersetzt das B2-Zertifikat. Es handelt sich um eine Präsenzprüfung, die am Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg stattfindet.

Sollte bei Ihnen eine Fachsprachenprüfung erforderlich sein, verweist Sie die jeweilige Regierung im Berufszulassungsverfahren an das Landesamt für Pflege.

Nähere Informationen zur Fachsprachenprüfung finden Sie im Reiter „Weiterführende Links“ unter dem Stichwort „Fachsprachenprüfung – Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)“.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei der Regierung beantragen in deren Zuständigkeitsgebiet Sie künftig Ihren Beruf ausüben wollen. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen werden Ihnen angezeigt, wenn Sie über „Ort auswählen" den Ort auswählen, an dem Sie Ihren Beruf ausüben möchten.

Hinweise

Informationen zu den einzureichenden Unterlagen können Sie den Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie bei den für die Berufszulassung zuständigen Bezirksregierungen.

Fristen

Es sind keine Fristen einzuhalten.

Kosten

Die Kosten für das Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.

Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Sollte bei Ihnen eine Fachsprachenprüfung erforderlich sein, fallen darüber hinaus Gebühren für die Prüfungsteilnahme an. Die Prüfungsgebühr beträgt 350 EUR.

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 11.09.2024

Infobereiche