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Google Ireland Limited
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Kleine Stadt. Große Freude.

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Bezirksschornsteinfeger/-in, Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.

Beschreibung

Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.

Voraussetzungen

Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
  • Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.

Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.

Hinweise

Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.

Fristen

Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin

Kosten

Gebühren: 20 bis 1.000 EUR

Regionale Ergänzung - Bezirksschornsteinfeger/-in, Beantragung der Aufhebung der Bestellung

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.02.2024

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