Leistungen
Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Übermittlung von Informationen
Beschreibung
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder
- der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
- der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Verfahrensablauf
Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.
Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied den Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.
Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Online Verfahren
- Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Psychotherapeuten
- Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Ingenieure
- Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 65 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 9 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Satzung der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
- Staatsvertrag zwischen Bayern und den Bundesland Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
- Staatsverträge zwischen Bayern und den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen über die Zugehörigkeit zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Mitgliedschaft für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung – Mitgliedschaft für Psychotherapeuten
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Bauingenieure
- Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung für Psychotherapeuten