Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB “Am Krautfeld“ in Aub

Der Stadtrat Aub hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2026 den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung `Am Krautfeld´ gebilligt und beschlossen, diesen aufgrund von §4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Aufgrund der Stellungnahmen des Landratsamts Würzburg und den darauffolgenden Abstimmungen wurden die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung gestrichen. Die Einfügung der Bebauung hat sich nach § 34 BauGB zu richten. Der Geltungsbereich der o.g. Einbeziehungssatzung umfasst das Flurstück 803 (teilw.) mit einer Fläche von 1.418 m². Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf der Einbeziehungssatzung mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung und Habitatpotenzialanalyse jeweils vom 16.04.2026.

Der erneute Entwurf der Einbeziehungssatzung mit den o.g. Bestandteilen sowie die nach Einschätzung der Stadt Aub wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden

 

vom 05. Mai 2026 bis einschließlich 19. Mai 2026

im Rathaus Aub (Marktplatz 1, 97239 Aub) während der üblichen Dienststunden ausgelegt. Innerhalb des Zeitraums besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Aub unter https://www.stadt-aub.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ sowie der Homepage der Klärle GmbH unter https://www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung/ während der vorgenannten Auslegungsfrist bereitgestellt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 

Umweltbezogene Bestandteile der Einbeziehungssatzung:

  • Umweltbericht vom 16.04.2026 zur Einbeziehungssatzung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter inkl. Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Habitatpotenzialanalyse vom 16.04.2026

 

Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:

  • Stellungnahme des staatlichen Bauamts Würzburg vom 12.01.2026 in Bezug auf die von der Kreisstraße ausgehenden Emissionen
  • Stellungnahme der N-ERGIE Netz GmbH vom 12.01.2026 in Bezug auf den einzuhaltenden Abstand von Baumpflanzungen zu Versorgungsleitungen
  • Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen vom 02.02.2026 in Bezug auf den Mindestabstand aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zum benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Flurstück 920
  • Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 09.02.2026 in Bezug auf den einzuhaltenden Abstand von Baumpflanzungen zu Telekommunikationsleitungen
  • Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 12.02.2026 in Bezug auf die Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Landratsamts Würzburg vom 13.02.2026 in Bezug auf die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, die Empfehlungen zu Rückhalteeinrichtungen und Dach-/Fassadenbegrünung, die Veränderung von Wasserflächen, den Starkregen, den Immissionsschutz, die Maßnahmen zum Artenschutz (unter anderem Reptilien, Vögel, Habitate, Fledermäuse), die Vorgaben zu Baumpflanzung und Rodungen sowie die Eingriffsregelung

 

Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Aub abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (grün markierten Stellen in den Unterlagen) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Planverfahren der Einbeziehungssatzung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.

Stadt Aub, den 20.04.2026
Roman Menth
Erster Bürgermeister

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: