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Der Stadtrat Aub hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2026 den überarbeiteten Entwurf der Einbeziehungssatzung `Am Krautfeld´ gebilligt und beschlossen, diesen aufgrund von §4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Aufgrund der Stellungnahmen des Landratsamts Würzburg und den darauffolgenden Abstimmungen wurden die Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung gestrichen. Die Einfügung der Bebauung hat sich nach § 34 BauGB zu richten. Der Geltungsbereich der o.g. Einbeziehungssatzung umfasst das Flurstück 803 (teilw.) mit einer Fläche von 1.418 m². Maßgebend ist der vom Planungsbüro Klärle GmbH erstellte Entwurf der Einbeziehungssatzung mit zeichnerischem und textlichem Teil, Begründung und Habitatpotenzialanalyse jeweils vom 16.04.2026.
Der erneute Entwurf der Einbeziehungssatzung mit den o.g. Bestandteilen sowie die nach Einschätzung der Stadt Aub wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen werden
im Rathaus Aub (Marktplatz 1, 97239 Aub) während der üblichen Dienststunden ausgelegt. Innerhalb des Zeitraums besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.
Darüber hinaus wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Aub unter https://www.stadt-aub.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ sowie der Homepage der Klärle GmbH unter https://www.klaerle.de/behoerdenbeteiligung/ während der vorgenannten Auslegungsfrist bereitgestellt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Bestandteile der Einbeziehungssatzung:
Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange:
Für den Fristlauf sind die in die Frist fallenden allgemein arbeitsfreien Tage (d. h. auch Feiertage) unschädlich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Aub abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (grün markierten Stellen in den Unterlagen) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben. Da das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass dieses Planverfahren der Einbeziehungssatzung ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Stadt Aub, den 20.04.2026
Roman Menth
Erster Bürgermeister
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