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Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm.
Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.
Wer und was kann gefördert werden?
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe). Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.
Weitere Voraussetzungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sind:
Antragstellung
Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vorzubesprechen. Dabei wird u. a. geklärt, ob der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen gegeben ist.
Außerdem muss der Stadtrat der Stadt Aub für jede Investition und auch für die Aufnahme in das Programm „Dorferneuerung“ einen entsprechenden Beschluss fassen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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