Sie sind hier: Startseite » Kommunalwahl am 08.03.2026 – Briefwahlunterlagen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich. Entweder Sie senden uns die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurück, scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder Sie beantragen den Wahlschein im Bürgerserviceportal unter dem folgenden Link: https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgaub/
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Änderung in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben werden dürfen, auch wenn Sie diese schon vorher beantragt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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