Förderung von Kleinstunternehmen

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm.
Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.

Wer und was kann gefördert werden?

  • Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: Dazu zählen alle bestehenden und neuen Kleinstunternehmen, die täglich bis wöchentlich nachgefragt werden, wie Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen oder Pflegedienstleistungen. Gefördert werden können Investitionen, die der Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung dienen.
  • Kleinstunternehmen zur Deckung des unregelmäßigen Bedarfs: Hierunter fallen bestehende und neue Handwerksbetriebe (z. B. Schreinerei, Autowerkstatt), Dienstleistungsunternehmen (z. B. Floristik, Physiotherapeut) und der Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (z. B. Fachgeschäfte, Buchhandlung). Gefördert werden können bauliche Investitionen, wenn sie zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investitionen müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Dann kann eine Förderung mit bis zu maximal 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung kann höchstens 200.000 Euro betragen. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe). Für die geplanten Ausgaben sind Angebote einzuholen und je nach Höhe ist das entsprechende Vergabeverfahren zu wählen.

Weitere Voraussetzungen zur Förderung von Kleinstunternehmen sind:

  • Die Förderung des Kleinstunternehmens erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung.
  • Das Unternehmen beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter und der erzielte Jahresumsatz liegt unter 2 Mio. Euro.
  • Der Antragsteller muss die erforderliche Qualifikation für die Führung nachweisen.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nachgewiesen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gewährleistet.
  • Die Vorhaben dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Das Unternehmen muss eigenständig sein und Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung erbringen.

Antragstellung

Es wird dringend empfohlen, das geplante Vorhaben bereits vor der Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung grundsätzlich vorzubesprechen. Dabei wird u. a. geklärt, ob der Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der betreffenden Dienstleistung der Grundversorgung unter Berücksichtigung gleichartiger, bereits bestehender Einrichtungen gegeben ist.

Außerdem muss der Stadtrat der Stadt Aub für jede Investition und auch für die Aufnahme in das Programm „Dorferneuerung“ einen entsprechenden Beschluss fassen.

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

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