Der Freistaat Bayern fördert die Modernisierung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß dem SGB XI nach den Richtlinien für das Bayeris [mehr]
Mietverhältnissen (z. B. über möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, Einliegerwohnungen) sind Ausnahmen und Einschränkungen vom allgemeinen Kündigungsschutz und [mehr]
Mietverträge über Wohnraum, die nicht für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen sind, enden, wenn der Mieter oder der Vermieter wirksam gekündigt hat. Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich er [mehr]
Wenn Sie die Höhe der Mieten in den Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren. [mehr]
Die Mieterschutzverordnung wurde am 14. Dezember 2021 von der Bayerischen Staatsregierung verabschiedet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Mieterschutzverordnung umfasst drei mieterschüt [mehr]