Wenn die Planung und Bauüberwachung einer Baudienststelle des Bundes, des Freistaates Bayern oder eines Bezirks mit geeigneten Fachkräften übertragen ist, bedürfen Bauvorhaben, die nicht allgemein von [mehr]
Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden. [mehr]
Das Engagement der bayerischen Bezirke im Bereich berufliche Aus- und Fortbildung ist sehr vielfältig und weist unterschiedliche Schwerpunkte auf. Es erstreckt sich von der beruflichen Erstausbildung [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. [mehr]
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. [mehr]
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern. [mehr]