Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt. [mehr]
Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in [mehr]