Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und [mehr]
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. [mehr]
Ihre Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. [mehr]
Der Beruf "Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe" und die Fortbildung zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe sind nicht reglementiert. Sie können aber die Feststellung der Glei [mehr]
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung). [mehr]
Der Freistaat Bayern vergibt über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Zuwendungen für Projekte im Bereich der nichtstaatlichen Museen. [mehr]
Das Disziplinarrecht dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der Beamtenschaft aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen B [mehr]
Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb können Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können. [mehr]