Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus der EU bzw. dem EWR und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen [mehr]
Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund. [mehr]
Wer als Pharmaberater tätig sein will und z. B. kein/e Apotheker/in, Apothekerassistent/in oder Pharmareferent/in ist, muss die Prüfung oder Ausbildung von der zuständigen Behörde anerkennen lassen. [mehr]
In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangersch [mehr]
Wenn Sie eine Facharztqualifikation aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen die Anerkennung beantragen. [mehr]
Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des [mehr]
Die Gemeinden stellen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie das erforderliche Personal zur Durchführung von Absonderungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung zur Verfügung. [mehr]