Sanierungssatzung vom 03.02.2015 außer Kraft. Aub, 11. Oktober 2016 Stadt Aub Robert Melber1. Bürgermeister Hinweise: Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des [mehr]
rechtsverbindlich gemäß § 143 Abs. 1 BauGB. Aub, 11. Oktober 2016 Stadt Aub Robert Melber 1. Bürgermeister Hinweise: Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des [mehr]
Satzung der Stadt Aub über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Burgerroth“ vom 15.01.2018 Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art 23 der Gemeindeordnung [...] rechtsverbindlich gemäß § 143 Abs. 1 BauGB. Aub, 15. Januar 2018 Stadt Aub Robert Melber 1. Bürgermeister Hinweise: Nach § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des [mehr]
Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung. Stadt Aub, den 01.03.2021 Roman Menth Erster Bürgermeister Stadt Aub Aufwendungs-u. Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehren (Inkrafttreten: 02.04.2021) [mehr]
Gehbahnen im Winter Bürgerbus Richtlinien für die Benutzung des Kleinbusses der Stadt Aub Flurbereinigungsgenossenschaft Burgerroth Satzung der Flurbereinigungsgenossenschaft Burgerroth Feldgeschworene Satzung [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]