Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich [mehr]
Die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet. [mehr]
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden. Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten W [mehr]
Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb können Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können. [mehr]
ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen. [mehr]
Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen. [mehr]
Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung b [mehr]
Für die Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) sind in erster Linie die Regierungen zuständig. Sie stehen Projektträgern, Kommunen [mehr]