Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit genehmigungspfli [mehr]
Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arb [mehr]
Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl von Tätigkeitsbereichen für eine bürgerfreundliche, leistungsstarke und effiziente Verwaltung. [mehr]
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. [mehr]
Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Schulsportanlagen können auf Antrag gewährt werden, wenn sie schulaufsichtlich genehmigt sind. [mehr]