Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen und WLAN-Infrastruktur für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser. [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der flächendeckenden systematischen Bündelung und Vernetzung Früher Hilfen durch Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis). [mehr]
Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden. [mehr]
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zum Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene (Anschubfinanzierung). [mehr]
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck [mehr]
Die Verpflichtung zur Bestellung eines/einer Geldwäschebeauftragten ist abhängig von Risikofaktoren wie Tätigkeitsbereich bzw. Struktur des Unternehmens, durch die ein möglicher Missbrauch zur Geldwäs [mehr]