Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). [mehr]
Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der [mehr]