Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlosse [mehr]
Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben [mehr]
Wenn Sie den zahnärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Wenn Sie im Ausland als Zahnarzt/Zahnärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing). [mehr]
In besonderen oder schweren Ausnahmefällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an kieferorthopädischen Behandlungen von Erwachsenen oder an Implantaten. [mehr]
Zur Durchführung der Zensus‐Erhebungen ab Mai 2022 werden Erhebungsbeauftragte gesucht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich als Interviewerinnen oder Interviewer bewerben bzw. vormerken l [mehr]