Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen beraten Unternehmen bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems auf der Grundlage von OHRIS. [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. [mehr]
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. [mehr]
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern. [mehr]
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Arbeitslosengeld II beantragen. [mehr]