Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. [mehr]
einer geförderten (Sozial-) Mietwohnung unterliegt bestimmten Pflichten, etwa darf er diese nur Wohnungssuchenden überlassen, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein [mehr]
Mietverhältnissen (z. B. über möblierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, Einliegerwohnungen) sind Ausnahmen und Einschränkungen vom allgemeinen Kündigungsschutz und [mehr]
Kommunen, Projektträger, Verbände, Wohnungsunternehmen, sonstige Expertinnen und Experten sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflegen [mehr]
oder Darlehen vermitteln, als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Darlehen vermitteln oder, als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis. [mehr]