Mitteln des Freistaates Bayern, der Bundes- republik Deutschland sowie der Arbeitsgemeinschaft Interkommunale Allianz Fränkischer Süden und durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken unterstützt [mehr]
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beant [mehr]
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnis [mehr]
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgesc [mehr]
Die Verwaltungsgerichte sind ein wesentlicher Pfeiler des Rechtsstaats. Insbesondere gewähren sie dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern öffentlicher Gewalt. Verwaltungsgeri [mehr]
Sie können sich über den Verwaltungsatlas Bayern umfassend über die räumlichen Zuständigkeitsbereiche der öffentlichen Einrichtungen in Bayern informieren. [mehr]
Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgan [mehr]