Die Bayerische Staatskanzlei ist die oberste Landesbehörde im Freistaat Bayern. Geleitet von einem Kabinettsmitglied im Ministerrang unterstützt sie den Ministerpräsidenten sowie die Staatsregierung b [mehr]
Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden. [mehr]
Das Bayerische Bauminsterium entscheidet auf Antrag, ob bei einem Bauvorhaben Bauprodukte verwendet und/oder Bauarten angewendet werden dürfen, für die kein allgemeiner Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachwei [mehr]
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigung [mehr]
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen. [mehr]