Der Umgang mit Waffen - Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. - ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der [mehr]
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und eine Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen. [mehr]
Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. [mehr]
Die bayerische Beschussverwaltung führt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben die Prüfung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch. Dabei handelt es sich um eine reine Sicherheitsüberprüfung, be [mehr]
der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Stadt - ausgestellt wird. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. [mehr]
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten. [mehr]
zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse. Sie können ein Erfrischungsgeld erhalten. [mehr]