Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig. [mehr]
In bestimmten Fällen ist neben den betroffenen Bürgern auch die Regierung von Mittelfranken berechtigt, die Eheaufhebung zu beantragen. Behörden wie Standesämter, Ausländerbehörden oder Personen könne [mehr]
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern [mehr]