Gemeinden und Landkreise können Informationen über Rad- und Wandertouren in ihrem Gebiet zur Verfügung stellen. [mehr]
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren. [mehr]
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen. [mehr]
Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise. [mehr]
Die Hochbauverwaltung der Landratsämter und Gemeinden planen kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. [mehr]
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig. [mehr]
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen. [mehr]
Die allgemeine innerbetriebliche Organisation ist eine wichtige interne Verwaltungsaufgabe von Behörden. [mehr]
Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. [mehr]
Die Registratur ist für die Einordnung und Verwaltung von Schriftgut zuständig. [mehr]