Winzer im Haupt- und Nebenerwerb ohne Berufsausbildung zum Winzer können Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich des Weinbaus und der Kellerwirtschaft erwerben. Die Bewerber verfügen über Berufserfahru [mehr]
Weintrauben, Traubenmost, Federweißer und Wein dürfen nur in der Menge an andere abgegeben werden, die dem Gesamthektarertrag des Weinbaubetriebes entspricht. [mehr]
Zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein, der in Deutschland aus dort gewachsenen Trauben erzeugt wurde, erheben die Gemeinden von den Weinbaubetrieben die Deutsche Weinfondsabgabe. [mehr]
Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchfü [mehr]
Außergewöhnliche Witterungsverhältnisse haben dazu geführt, dass im Jahr 2021 die Säuerung von Most und Wein ausnahmsweise per Allgemeinverfügung zugelassen wurde. Die beabsichtigte Säuerung muss der [mehr]
Der Tätigkeitsbereich des Winzers / der Winzerin erstreckt sich auf den umweltschonenden und qualitätsorientierten Weinbau, den Weinausbau im Keller und die Weinvermarktung. Bei all diesen Arbeiten is [mehr]