Regierungen sind zuständig für die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren. [mehr]
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis. [mehr]
Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über die Dauer der Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten für das Fahrpersonal von LKW und Bussen. [mehr]
Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Träger von fahrlehrerrechtlichen Seminaren und Lehrgängen. Sie kann sich geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen [mehr]
Die Prüfung der Geeignetheit der Methoden und Medien einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme, sofern andere als die in Anlage 16 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Lehr- und Lernmethoden oder Medi [mehr]