Zu ihrem Schutz unterstehen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, mit Ausnahme der staatlich verwalteten Stiftungen, der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht). Stiftungsaufsichtsbehör [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern mit staatlichen Zuwendungen. [mehr]
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pfle [mehr]
Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem für die Beamten der öffentlich-rechtlichen Dienstherren. Sie regelt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterblie [mehr]