Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten. [mehr]
Die Bezirke möchten behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und besonders am Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen. In manchen Fällen ist dazu ein K [mehr]
Um behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entspre [mehr]
Die Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte werden von den Bezirken als überörtliche Sozialhilfeträger auf Antrag bei Vorliegen von Sozialhilfebedürftigkeit des behinderten Menschen im Rahmen d [mehr]
Die Bezirke übernehmen für behinderte Menschen, die in ihrem Gebiet leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen. [mehr]
Die Bezirke sind für die Übernahme der Kosten einer Kur zuständig, wenn die betreffende Person weder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, noch Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist [mehr]
Die Bezirke übernehmen als überörtliche Träger der Sozialhilfe nach den Regelungen des XII. Sozialgesetzbuchs oder der Kriegsopferfürsorge die Kosten nach dem Übertritt in den Arbeitsbereich einer Wer [mehr]
Hilfen für Menschen mit Behinderung werden von den bayerischen Bezirken finanziert – unabhängig davon, ob es sich um ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen handelt und unabhängig davon, ob e [mehr]