Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pfle [mehr]
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaats Bayern können über die App "Beihilfe Freistaat Bayern" zügig und unkompliziert Anträge auf Erstattung von beihilfefähigen Aufwendungen stellen. [mehr]
Die ambulante Frühförderung ist die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie wird [mehr]
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind. [mehr]
Die Bezirke möchten schwer behinderten Menschen, die in ihrem Bereich wohnen und in Folge ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können, trotzdem die Teilhabe am Leben in der Gemei [mehr]
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind. [mehr]
Eingliederungshilfe in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten erhalten Kinder mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Kinder, die von solch einer Behinderung bedroht sind. [mehr]