Wenn Sie dauerhaft selbständig in etwa 200 Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation. Sie müssen Ihre ausländische Berufsqualifikation nicht anerkennen lassen. Sie habe [mehr]
Zur Erfüllung der Pflichten, die sich aus bergrechtlichen Vorschriften ergeben, zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes kann eine Aufsichtsperson (verantwortliche Person) nach §§ 58 ff Bundesber [mehr]
Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan. [mehr]