interesse am Haus haben, wir feuen uns, wenn Sie sich bei uns melden. Ansprechpartner: Roman Menth 1.Bürgermeister Link zum Film E-Mail schreiben Telefonnummer: 09335 9710-21 [mehr]
Stadt Aub erlässt auf Grund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung: § 1 Verbote (1) Wer Hunde in öffentlichen Einrichtungen innerhalb [...] mit § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) kann mit Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden, wer vorsätzlich 1. entgegen § 1 Abs. 1 im Bereich der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Aub einen Hund mit [...] Jagdausübung § 4 Verunreinigungsverbot (1) Der Halter oder die Begleitperson eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf den in § 1 genannten öffentlichen Einrichtungen verrichtet [mehr]
ung: § 1 Beitragserhebung Die Stadt erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungsein-richtung einen Beitrag. § 2 Beitragstatbestand Der Beitrag wird erhoben für 1. bebaute [...] Verbrauchsgebühr (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,70 € pro Kubikmeter [...] ähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so gilt Abs. 1 entsprechend. § 11 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Verbrauchsgebühr entsteht mit der Wasserentnahme. (2) Die Grundgebühr [mehr]
Geldbuße belegt werden, 1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 einen Kampfhund oder großen Hund nicht an der Leine führt oder 2. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 2 einen Kampfhund [...] Abs. 1 und 3 des Gesetzes über das Landesstraftrecht und Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) folgende Verordnung: § 1 Lei [...] Leinenpflicht (1) Kampfhunde (§ 2 Abs. 1) und große Hunde (§ 2 Abs. 2) sind in allen öffentlichen Anlagen (z.B. Jugendzeltplatz) und auf allen öffentlichen Wegen (incl. Gaubahnradweg), Straßen und Plätzen [mehr]
Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Aub folgende Satzung: § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Stadt betreibt eine öffentliche [...] Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung gewährleistet wird. (2) § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (3) Absatz 1 gilt nicht für die Versorgung von Industrieunternehmen und Weiterverteilern [...] Beauftragten. (6) Von den Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 kann die Stadt Ausnahmen zulassen. § 12 Überprüfung der Anlage des Grundstückseigentümers (1) Die Stadt ist berechtigt, die Anlage des Grundst [mehr]
ng) Die Stadt Aub erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung: § 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im G [...] Steuersatz (1) Die Jahressteuer beträgt für jeden Hund 50,00 Euro (2) Abweichend von Abs. 1 beträgt die Hundesteuer bei Kampfhunden im Sinne des § 1 Abs. 2 jährlich 400,00 Euro. § 7 Steuerermäßigungen (1) Die [...] Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 6 Abs. 1. (3) Werden Hunde gezüchtet, die Kampfhunde im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 5 sind, wird eine ermäßigte Züchtersteuer nicht gewährt. § [mehr]
Sie von diesem Angebot Gebrauch. Hier finden Sie die Gestaltungssatzung der Stadt Aub (pdf) und die 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Aub (pdf) sowie den Rahmenplan für die Solarenergienutzung [mehr]
Haus- und Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim 1) Das Dorfgemeinschaftshaus Baldersheim steht den städtischen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen kostenfrei sowie sonstigen Personen [mehr]
ibung mit Angabe über den voraussichtlichen Beginn und das voraussichtliche Ende Lageplan M 1:1000 oder M 1:500 Kostenschätzung; bei geschätzten Kosten bis zu 5.000,00 € pro Gewerk sind zwei, ansonsten [...] Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet der Stadt Aub im Rahmen der Bayerischen Städtebauförderung 1. Räumlicher Geltungsbereich Das Fördergebiet entspricht dem festgelegten Sanierungsgebiet und dem G [...] Sachlicher Geltungsbereich Dem Kommunalen Förderprogramm liegt die Gestaltungssatzung vom März 2020 mit 1. Änderung vom 05.07.2021 zugrunde. Die geplanten Maßnahmen haben sich in allen Punkten der Gestaltu [mehr]