Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sind keine Geheimsache. Jeder hat grundsätzlich das Recht auf Zugang zu derartigen Informationen. [mehr]
Aufgrund der zunehmenden Mobilität der Bürger ist beim Straßenverkehrslärm zukünftig ein Anstieg der Lärmbetroffenen zu erwarten. Um dem entgegenzuwirken sind gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie in e [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen mit Zuwendungen. [mehr]